Aussetzung der Vollziehung: Ablehnung der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung – Einheitsbewertung eines Geschäftsgrundstücks
im Sachwertverfahren trotz überwiegender Vermietung
Leitsatz
Vorläufiger Rechtsschutz ist auch dann durch Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung
abgelehnt wird (vgl. , BFHE 164, 101, BStBl. II 1991, 549).
Auch bei einem bislang im Sachwertverfahren bewerteten umgebauten ehemaligen Zechengebäude mit besonderer architektonischer
Gestaltung spricht die Vermietung des überwiegenden Flächenanteils des Gebäudes an eine Vielzahl von Mietern dafür, dass für
das Grundstück eine Jahresrohmiete ermittelt und die übliche Miete geschätzt werden kann.
Unabhängig davon ist die Aussetzung der Vollziehung auch aufgrund der mit dem dargestellten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die der Einheitsbewertung zu Grunde liegenden Normen des Sachwertverfahrens
geboten, da das Ausmaß der Wertverzerrung zwischen Sach- und Ertragswertverfahren (insbesondere wegen des Ausschlusses der
Wertminderung wegen Alters nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt) das hierfür erforderliche besondere berechtigte Interesse
an der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes begründet.
Fundstelle(n): FAAAG-39791
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 17.12.2014 - 11 V 3050/14 A (BG)
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