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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Übermittlung der Anträge im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (BMF)
Das BMF hat zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern Stellung genommen ( (2017/0254785)).
Hintergrund: Seit dem haben nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer den Vorsteuer-Vergütungsantrag grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das BZSt zu übermitteln.
In diesem Zusammenhang hat das BMF den UStAE an diversen Stellen geändert. Neben einer neuen Härteklausel in Abschn. 18.14 Abs. 2 UStAE wird ein neuer Abs. 2a mit folgendem Inhalt eingefügt:
In dem Antrag sind die Vorsteuerbeträge, deren Vergütung beantragt wird, im Einzelnen aufzuführen (Einzelaufstellung).
Es ist nicht erforderlich darzulegen, zu welcher konkreten unternehmerischen Tätigkeit die erworbenen Gegenstände oder empfangenen sonstigen Leistungen verwendet worden sind.
Pauschale Erklärungen, die die Art der unternehmerischen Tätigkeit erkennen lassen, reichen aus (z. B. grenzüberschreitende Güterbeförderungen im Monat Juni).
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