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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 253

Wirksame Vorsorgevollmacht im medizinischen Bereich

Professor Dr. Marion A. R. Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAG-39188 Bei Unfähigkeit eines Patienten, seinen Willen zu äußern und selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, müssen die behandelnden Ärzte den Patientenwillen über Befragung der nächsten Angehörigen ermitteln. Als sichere Dokumentation galt dabei bislang die Abfassung einer Patientenverfügung und Benennung eines Vorsorgebevollmächtigten, der den in der Verfügung niedergeschriebenen Willen des Betroffenen entsprechend umsetzt, sofern er die Einwilligungsfähigkeit verliert. Durch die jüngste Entscheidung des NWB LAAAF-79910) ist Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bindungswirkung der Patientenverfügung entstanden, wenn diese zu allgemein formuliert ist. Um im großen Anwendungsbereich der Ehepaare und eingetragenen Lebenspartner die rechtliche Lücke zu schließen, die entsteht, wenn ein Partner entscheidungsunfähig wird und keine Vorsorgevollmacht getroffen hat, soll laut neuestem Gesetzesentwurf eine gesetzliche Vertretung der Partner untereinander fingiert werden. Kritisch ist dabei u. a. die Gefahr der Nichtbeachtung eines Widerrufs zu sehen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Die BGH-Rechtsprechung und d...

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