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FG Sachsen 30.11.2016 2 K 1277/16, NWB 11/2017 S. 770

Einkommensteuer | Betriebsausgabenabzug von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um den Jahreswechsel

Das entschieden, dass eine am (Freitag) geleistete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für November 2014 aufgrund der Abflussfiktion noch als Betriebsausgabe des Jahres 2014 abgezogen werden kann, obwohl die Fälligkeit der Zahlung durch die „SaSoFei“-Regelung auf den (Montag) verschoben war.

Anmerkung:

Die Klägerin reichte ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung für November 2014 am beim Finanzamt ein, den entsprechenden Steuerbetrag wies sie am zur Zahlung an und verbuchte den Betrag als Betriebsausgabe des Jahres 2014. Sie ging davon aus, dass auf die Zahlung die Abflussfiktion des § 11 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Satz 2 EStG anwendbar war, nach der regelmäßig wiederkehrende Au...

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