OFD Frankfurt/M. - S 0174 A - 33 - St 53

Vermögensbindung nach § 55 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 i. V. m. § 61 Absatz 1 AO; Benennung einer in einem EU-/EWR-Staat ansässigen jPdÖR als Anfallsberechtigte (Vermögensbindung)

Bezug:

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung nach § 55 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 i. V. m. § 61 Absatz 1 AO auch erfüllt ist, wenn in der Satzung einer Körperschaft als Anfallsberechtigte eine in einem EU-/EWR-Staat ansässige juristische Person des öffentlichen Rechts aufgeführt wird.

OFD Frankfurt/M. v. - S 0174 A - 33 - St 53

Fundstelle(n):
TAAAG-39555