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LSG Bayern Urteil v. - L 13 R 1025/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Hinzuverdienstgrenze des § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI ist auch dann überschritten, wenn die Überschreitung darauf beruht, dass der Arbeitgeber eine zuvor 2 mal jährlich gezahlte (rentenunschädliche) Sonderzuwendung nunmehr in gleichmäßigen monatlichen Beträgen überweist.

2. Zu den Voraussetzungen eines atypischen Falles bei der Anwendung des § 48 Abs. 1 S. 2 SGB X.

Fundstelle(n):
SAAAG-39363

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Bayern, Urteil v. 20.12.2016 - L 13 R 1025/13

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