DBA | Schweiz: Konsultationsvereinbarung über Schiedsverfahren (BMF)
Das BMF hat zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA
Schweiz am eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von
Schiedsverfahren abgeschlossen (BMF, Schreiben vom 03.03.2017 -
IV B 2 - S 1301-CHE/07/10026-10).
Die Konsultationsvereinbarung befasst sich mit folgenden Punkten:
Allgemeines zur Einleitung von Verständigungsverfahren
Zeitpunkt des Beginns eines Schiedsverfahrens
Durchführung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung einer bilateralen Vorabzusage über Verrechnungspreise (APA)
Gründe für Ausschluss oder Aufschub
Ernennung der Mitglieder der Schiedsstelle und ihre Eignung
Liste möglicher Vorsitzender
Übermittlung von Informationen und Vertraulichkeit
Verständigungsvorschlag
Anforderung zusätzlicher Informationen durch die Schiedsstelle
Organisatorisches
Aufwendungen und Honorare
Anzuwendende Rechtsgrundsätze
Entscheidung der Schiedsstelle
Versäumnis der Frist für die Übermittlung der Entscheidung der Schiedsstelle
Vereinfachtes Schiedsverfahren
Anwendbarkeit
Der Volltext der Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Sc)
Fundstelle(n):
OAAAG-39321