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GmbH kann Privatlehrer nach der MwStSystRL sein
(AdV)
Die Diskussion um den Umfang der Steuerbefreiung für Dozenten und Schulen bleibt in den Schlagzeilen. In einem aktuellen Beschluss sieht das FG Baden-Württemberg keine ernsthaften Bedenken, wenn sich auch eine GmbH auf die Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht beruft.
A. Leitsatz der Verfasserin
Ein Privatlehrer erbringt Unterrichtsleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, was auch für eine GmbH zutreffen kann.
B. Sachverhalt
Der Antragsteller betreibt als Ein-Mann-GmbH eine Fahrschule. Überwiegend wird der Unterricht in der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) erteilt. Der Unterricht wurde als umsatzsteuerfreie Leistung erklärt. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurden die Leistungen durch den Antragsgegner abweichend als umsatzsteuerpflichtig festgesetzt. Dagegen wandte sich der Antragsteller mit Einspruch und Aussetzungsantrag. Letzteren lehnte der Antragsgegner telefonisch ab. Daraufhin beantragte der Steuerpflichtige die Aussetzung der Vollziehung (AdV) im gerichtlichen Verfahren.
C. Entscheidung des Finanzgerichts
Das Gericht gab dem Aussetzungsantrag statt. Zunächst sei der Antrag zulässig. Nach § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO sei ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das Gericht (grundsätzlich) n...