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Einkommensteuer | Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien; Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung
Die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß (Bezug: § 52a Abs. 11 Satz 11, § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008).
Mit Einführung der Abgeltungsteuer durch das UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber ab dem Stichtag die Einkünfte aus der privaten Veräußerung von Aktien ohne Berücksichtigung einer bestimmten Haltedauer den Einkünften aus Kapitalvermögen zugewiesen. Im Rahmen des Übergangs zur Abgeltungsteuer konnten Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien i. S. des § 23 EStG a. F. (sog. Altverluste, verlustträchtige Veräußerung der Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrer Anschaffung) ab 2009 für eine Übergangszeit von fünf Jahren auch mit Einkünften aus Kap...