Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Sportlehrgänge
Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge Stellung genommen ( NWB HAAAG-36163).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind ( NWB PAAAE-85670).