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Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken
Das BMF hat ein Schreiben betreffend die Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) veröffentlicht (-a/16/10001 NWB KAAAG-38333).
Wesentliche Änderungen des UStAE sind u. a.:
In Abschn. 3a.3 Abs. 8 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Voraussetzung ist, dass die Leistung in engem Zusammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten Grundstück erbracht wird, d. h. dass beispielsweise bei Ingenieur- oder Planungsleistungen der Standort des Grundstücks zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung bereits feststeht.“
Der bisherige Satz 2 wird neuer Satz 3. In Abschn. 3a.3 Abs. 8 Satz 3 (neu) wird folgende neue Nr. 8 angefügt: „die Überlassung von Personal, insbesondere bei der Einschaltung von Subunternehmern, wenn gleichzeitig eine bestimmte Leistung oder ein best...