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Körperschaftsteuer | Für Gewerbebetrieb einer Heim-GmbH bestimmte Erbschaft als Betriebseinnahme
Eine für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer (Anschluss an , BStBl 2006 II S. 650 = Kurzinfo StuB 2006 S. 596; Bezug: § 7 Abs. 8 ErbStG; § 8 Abs. 2 KStG; Art. 3 Abs. 1 und 14 GG).
Eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft erzielt infolge ihrer Rechtsform nach § 8 Abs. 2 KStG ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Folglich muss sie grundsätzlich auch Vermögenszugänge aufgrund einer unentgeltlichen Zuwendung, die einkommensteuerlich nicht unter eine der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG fallen würde, als steuerpflichtige Betriebseinnahmen behandeln. Nach der BFH-Rechtsprechung gilt eine Ausnahme, wenn der Gesellschafter „seine“ Kapitalgesellschaft zur Erbin einsetzt. Dann liegt eine Einlage mit der Folge vor, da...