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Masseschuld bei Beendigung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
(1) Scheidet der Gesellschafter einer Personengesellschaft (im Streitfall: KG) gem. einer Regelung im Gesellschaftsvertrag aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen aus der Gesellschaft aus, sind die Einkommensteuern, die sich aufgrund des Auseinandersetzungsguthabens bzw. des dadurch erzielten Veräußerungsgewinns ergeben, Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbsatz InsO). (2) Aufgrund der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohne Anordnung der Nachtragsverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO) S. 207wird der Stpfl. (wieder) prozessführungsbefugt (Bezug: § 35, § 55 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbsatz, § 200 InsO; § 182 AO; § 15, § 16, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
(1) Gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind Masseverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung ...