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Überhöhte Herstellungskosten
I. Sachverhalt
Am , wenige Tage vor Fertigstellung eines neuen Verwaltungsgebäudes, verstirbt A, der bisherige Hauptgesellschafter der ABC OHG. Die Gesellschaft wird mit den Erben des A fortgesetzt. A war ein Liebhaber traditionellen bergischen Fachwerks. Auf seine Veranlassung wurde daher in den Jahren 01 bis 03 das neue Gebäude mit Fachwerk aus Traubeneiche, Füllung mit Holzgeflecht und Naturlehm, Verkleidung von Wetterseite und Dach mit Naturschiefer usw. erstellt. Die Rechnungen für Material und Handwerker summieren sich auf 10 Mio €. Ein vergleichbar großes Verwaltungsgebäude in hochwertiger moderner Bautechnik hätte 2 Mio € gekostet. Die ABC OHG überlegt, wie sie das Gebäude steuerbilanziell per zu bewerten hat.
II. Fragestellungen
Kann die OHG eine Aktivierung von vornherein auf den angemessenen Teil (2 Mio €) beschränken oder
hilfsweise durch eine Teilwertabschreibung zu diesem Wert gelangen (für die zweite Frage soll unterstellt werden, dass eine evtl. Wertminderung dauerhaft ist)?
III. Lösungshinweise
1. Keine Angemessenheitsprüfung bei Einzelkosten
Die Aktivierung des Gebäudes könnte von vornherein auf 2 Mio € begrenzt se...