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EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung durch Annual Improvements Cycle 2014-2016
Der IASB hatte am den Zyklus IFRS 2014-2016 der Annual Improvements Reihe mit Änderungen an drei Standards herausgegeben:
IFRS 1: Die befristeten Ausnahmen in IFRS 1.E3-7 (u. a. zu Angaben zum Transfer von Finanzinstrumenten) sind ausnahmslos gestrichen, da die betroffenen Berichtsjahre abgelaufen sind.
IFRS 12: Die Vorschriften von IFRS 12 sind auch auf die in Paragraph 5 genannten Beteiligungen eines Unternehmens anzuwenden, die als zu Veräußerungszwecken oder zu Ausschüttungszwecken gehalten werden bzw. als aufgegebene Geschäftsbereiche nach IFRS 5 klassifiziert werden (neuer IFRS 12.5A). Ausgenommen von der Angabepflicht sind nur die Anforderungen nach den Vorschriften von IFRS 12.B10-16.
IAS 28: Betroffen ist ...