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PiR 3/2017 S. 88

Vorläufig positives Feedback zur Übernahme von IFRIC 22 in EU-Recht

Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hatte am eine neue Interpretation IFRIC 22 – Foreign Currency Transactions and Advance Consideration mit Klarstellunger zu Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlter Gegenleistungen herausgegeben. Nach IFRIC 22 ist nun für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand der maßgebliche Stichtag der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. die Schuld erstmals erfasst wird. Die EFRAG hat am ihre (vorläufige) Übernahmeempfehlung für eine Übernahme in EU-Recht mit einem durchweg positiven Fazit veröffentlicht. Nun erbittet die EFRAG...

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