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Joint Audit (gemeinsame grenzüberschreitende Betriebsprüfung)
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.
I. Begriff
[i]Außenprüfer aller beteiligten Staaten und Steuerbehörden wirken an der Betriebsprüfung mitJoint Audit im Sinne einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Betriebsprüfung bedeutet, dass ein einziges Team, welches mit in- und ausländischen Prüfern besetzt ist, eine Außenprüfung bei einem grenzüberschreitend tätigen Steuerpflichtigen durchführt. Dabei ist die Idee, dass die Prüfer möglichst gleichrangig ermächtigt sein sollen, Ermittlungen durchzuführen, rechtlich sind sie aber im anderen Staat grundsätzlich auf eine eher passive Teilnahme an der Prüfung beschränkt.
Beim Joint Audit steht im Vordergrund, gemeinsam umfassende Erkenntnisse über einen grenzüberschreitenden Sachverhalt zu gewinnen, auftretende Fragen zeitnah zu klären und nach Möglichkeit zu einem einheitlichen Prüfungsergebnis zu gelangen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. So spielen Joint Audits beispielsweise im Bereich der Verrechnungspreise, bei Gewinnabgrenzungen und Funktionsverlagerung...