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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 2395/15 E EFG 2017 S. 460 Nr. 6

Gesetze: EStG § 10 b Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 b Abs. 4 Satz 1, EStG § 26 b, EStDV § 50 Abs. 1

Spendenabzug nach Schenkung mit Auflage unter Ehegatten

Leitsatz

  1. Erfüllt die durch eine Schenkung unter Ehegatten mit Spendenauflage begünstigte Ehefrau die ihr dadurch auferlegte Verpflichtung, sind die für den Spendenabzug nach § 10 b EStG zu fordernden Voraussetzungen der Freiwilligkeit der Zuwendung und der wirtschaftlichen Belastung des Abzugsberechtigten nicht erfüllt.

  2. Eine derartige Verpflichtung ist nur gegenüber dem Spendenempfänger unschädlich, nicht aber gegenüber Dritten.

  3. Die Zusammenveranlagung von Ehegatten führt nicht dazu, dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 10 b EStG für den Spendenabzug zwischen Eheleuten austauschbar wären.

  4. Die vom Spendenempfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung ist spenderbezogen und deshalb nicht auf den „wahren” Schenker übertragbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 460 Nr. 6
ErbBstg 2017 S. 111 Nr. 5
ErbStB 2017 S. 131 Nr. 5
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 4
NWB-EV 2017 S. 116 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2017 S. 698
KAAAG-38599

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 26.01.2017 - 9 K 2395/15 E

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