Ein Stpfl., der über einen Zeitraum von 10 Jahren 40 Vorratsgesellschaften an verschiedene Erwerber veräußert, nimmt am allgemeinen
wirtschaftlichen Verkehr teil.
Gewinne aus der wiederholten Gründung und Veräußerung von Vorratsgesellschaften sind Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit
i. S. des § 15 Abs. 2 EStG. Die Gründung und Veräußerung von 40 GmbH-Anteilen in einem Zeitraum von 10 Jahren ist für eine
private Vermögensverwaltung untypisch.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 469 Nr. 9 EFG 2017 S. 462 Nr. 6 WAAAG-38595
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 06.12.2016 - 8 K 123/16
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