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Lohn und Gehalt | Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Dienstwagen
Der BFH hat in zwei grundlegenden Entscheidungen die Zuzahlungen von Arbeitnehmern im Rahmen der Nutzung eines Dienstwagens beurteilt, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen darf. Danach gilt: Übernimmt der Arbeitnehmer bestimmte laufende Kosten des Dienstwagens, mindern diese Zahlungen den geldwerten Vorteil, der sich nach der 1 %-Methode oder Fahrtenbuchmethode ergibt. Denn insoweit ist der Arbeitnehmer [i]Keine Bereicherung im Umfang der Übernahme laufender Kostennicht bereichert.
Arbeitnehmer A darf seinen Dienstwagen auch privat nutzen (Bruttolistenpreis 50.000 €). Er muss aber die Benzinkosten selbst tragen; dies sind jährlich 4.000 €. A führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Methode beträgt 6.000 € (12 • 1 % von 50.000 €). Hiervon sind die Benzinkosten in Höhe von 4.000 € abzuziehen...