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Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften
Zunehmend werden in Konzernen, zu denen steuerbegünstigte Gesellschaften gehören, bestimmte Funktionen in einzelnen steuerbegünstigten Unternehmen konzentriert, um zentral Dienstleistungen auch an andere steuerbegünstigte Unternehmen des Verbundes zu erbringen. Bei diesen gesellschaftsrechtlich verbundenen steuerbegünstigten Gesellschaften stellt sich vielfach die Frage, wie hinsichtlich der aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung unentgeltlich oder gegen bloßen Kostenersatz erbrachten Leistungen in ertragsteuerlicher und gemeinnützigkeitsrechtlicher Hinsicht zu verfahren ist. Die OFD NRW hat zur gemeinnützigkeitsrechtlichen und ertragsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften Stellung genommen.