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FG Hessisches 15.12.2016 1 K 1507/16, KSR 3/2017 S. 12
Steuerklasse bei Geldschenkung des biologischen Vaters
Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 € nach Ansicht des FG Hessen auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist.