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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 209

Geldwäschegesetz – Weitere Verschärfungen und Vorlage des Referentenentwurfs

Alexander Hamminger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAG-38045 Der EU-Ministerrat hat zur Vierten Geldwäscherichtlinie – welche von den Mitgliedstaaten bis zum in nationales Recht umzusetzen ist – am weitere Verschärfungen beschlossen. Am hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgelegt. Weitere Melde- und Anzeigepflichten werden aus dem geplanten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz resultieren, die ebenfalls der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Geldwäsche dienen sollen. Alle Vorschriften beinhalten für den Berater wie auch für die Mandanten zusätzliche Prüfungs- und Dokumentationspflichten.

Ausführlicher Beitrag s. .

Stärkung des risikobasierten Ansatzes

[i]Angemessenes RisikomanagementZukünftig müssen alle geldwäscherechtlich Verpflichteten über ein ihrer Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagement verfügen. Dies bedeutet, dass die Verpflichteten ihr jeweiliges Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – vor allem unter Berücksichtigung der Kundenstruktur und der angebotenen Produkte und Dienstleistungen – prüfen ...

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