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Einführung in die Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAG-38042 Mit dem Milchmarktsondermaßnahmengesetz vom (BGBl 2016 I S. 3045) wurde eine nationale Regelung getroffen, um auf der Grundlage der sog. Delegierten Verordnung (EU) 2016/1613 vom 8.9.2016 (ABl EU Nr. L 242 vom S. 10) Finanzmittel für die Krise der Milcherzeuger bereitzustellen. Flankierend dazu wurde als steuerliche Entlastungsmaßnahme eine Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eingeführt. [i]infoCenter „Land- und Forstwirtschaft“ NWB JAAAB-14442 Mit dieser sollen Einkommensverluste durch Ernteausfälle infolge des globalen Klimawandels sowie die im Bereich der Tierhaltung besonders dramatische Verschlechterung der Ertragslage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe abgemildert werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Keine Änderungen bei der Gewinnermittlung
[i]Zunächst reguläre BesteuerungDie für einen Veranlagungszeitraum nach § 4a EStG geglätteten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden zunächst in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der regulären Besteuerung unterworfen. Für die Veranlagungszeiträume 2014, 2015 und 2016 ergeben sich für die Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer keine Änderungen. Gleiches gilt für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2022.