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Körperschaftsteuer – Erbschaft als Betriebseinnahme (BFH)
Die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Da die Klägerin als inländische Kapitalgesellschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, sind alle von ihr erzielten Einkünfte gemäß § 8 Abs. 2 KStG als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln.
Hieraus ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH u. a. abzuleiten, dass der Bereich ihrer gewerblichen Gewinnerzielung sämtliche Einkünfte umfasst, unabhängig davon, in welcher Form und in welcher Art sie ihr zufließen ( , BStBl 1956 III S. 154; , BStBl 2012 II S. 697; dazu