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NWB EV 3/2017 S. 81

Wirtschaftsrecht – „Cum/Ex-Untersuchungsausschuss“ darf Kanzleiräume nicht durchsuchen (BGH)

Der BGH hat den Antrag des „Cum/Ex-Untersuchungsausschusses“ auf Anordnung der Durchsuchung von Kanzleiräumen abgelehnt.

Sachverhalt: Der 4. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages („Cum/Ex“) hat zur Durchsetzung seines Beweisbeschlusses vom beantragt, die Durchsuchung der Kanzleiräume der Betroffenen an sechs Standorten in Deutschland anzuordnen und zu bestimmen, dass das dabei aufgefundene Beweismaterial an den Untersuchungsausschuss herauszugeben ist. Mit vorgenanntem Beweisbeschluss hatte der Antragsteller u. a. beschlossen, zur Klärung einzelner Fragen aus seinem Untersuchungsauftrag von der Betroffenen die Herausgabe mandatsunabhängiger Unterlagen aus den Jahren 1999 bis 2011, die im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften stehen, zu verlangen. D...

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