Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer – Einkünfteerzielungsabsicht bei schwer zu vermietenden Immobilien (FG)
Zeigt sich bei Gewerbeimmobilien, dass das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige – will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen – zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen, einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.
Sachverhalt: Der Kläger ist seit dem Jahr 1996 Eigentümer eines Schlosses. Seit 2006 hat er keine Einnahmen – außer für 2010 – aus dem Mietverhältnis mehr erklärt. Für 2007 bis 2009 S. 80und 2011 bis 2012 machte der Kläger negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Schlosses geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Verluste ab, da eine Einkünfteerzielungsabsicht ab 2007 fehle.
Hierzu führte das FG Nürnberg weiter aus:
Da...