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NWB EV 3/2017 S. 78

Erbschaftsteuer – Anzeigepflicht contra Bankgeheimnis (BFH)

Der BFH hat zur erbschaftsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland bei einem dort geltenden strafbewehrten Bankgeheimnis (hier Österreich) entschieden.

Hintergrund: Nach § 33 Abs. 1 ErbStG hat, wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befasst, diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten, dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

Sachverhalt: Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Im ersten Rechtsgang hatte der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob di...

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