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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 11 | Lohnsteuer: Tarifermäßigung für eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag

Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt nach einem aktuellen Urteil des BFH keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird.

Interessante Verfahren zur Lohnsteuer haben wir jetzt als Nächstes für Sie ausgewählt.

Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt nach dem aktuellen Urteil des VI. Senats des Bundesfinanzhofs keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Und zwar dann nicht, wenn sie ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird – und nicht nach dem Zeitaufwand des Mitarbeiters. Der Arbeitnehmer hat dann keinen Anspruch auf eine Tarifermäßigung. Der Lohnsteuersenat bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung aus dem Jahr 1996.

Beruht ein Verbesserungsvorschlag auf einer mehrjährigen vorbereitenden Test- oder Prüfungstätigkeit, sollten Arbeitnehmer darauf bestehen, dass ihnen die Prämie nach Maßgabe dieser Bemühungen ausgezahlt wird. Eine ents...

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