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Konsignationslager: Direktlieferungen auch bei Zwischenlagerung möglich
Lieferung über Konsignationslager führt nicht mehr zwingend zu umsatzsteuerlicher Registrierungsverpflichtung in Deutschland
Mit seinem neuesten in Sachen Konsignationslager schließt sich der BFH der finanzgerichtlichen Rechtsprechung in den letzten zwei Jahren an (; ; ). Bei einer Lieferung über ein Konsignationslager liegt eine umsatzsteuerliche Direktlieferung vor, wenn der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht (BFH V R 31/15). Folglich bleibt in diesen Fällen die stattfindende Zwischenlagerung bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung außer Betracht.
A. Bisherige Rechtslage
Nach Ansicht der Finanzverwaltung führt die Zwischenschaltung eines Konsignationslagers in einer Lieferbeziehung stets zu einer Inlandslieferung des Verkäufers und einer damit verbundenen Registrierungsverpflichtung. Hierfür wird seitens der Finanzverwaltung dahingehend argumentiert, dass der inländische Abnehmer erst im Zeitpunkt der Warenentnahme aus dem Konsignationslager die für das Vorliegen einer Lieferung notwendige Verfügungsmacht erlangt ( A-4-St 110). Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwische...