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Vermietung von Kegelbahnen ist umsatzsteuerfrei
Das FG hatte zu entscheiden, ob die Vermietung von Sportanlagen der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Nach nationalem Recht sind Umsätze im Rahmen einer „sportlichen Veranstaltung“ von der Umsatzsteuer befreit, so dass sich zunächst die Frage stellt, ob hierunter auch die Vermietung einer Sportanlage zu verstehen ist. Des Weiteren stellt das Unionsrecht in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) bestimmte Umsätze von der Umsatzsteuer frei, jedoch sind diese Regelungen bisher nicht in nationales Recht umgewandelt worden. Es war somit ferner zu entscheiden, ob der Verein faktisch ein Wahlrecht zwischen europäischem und nationalem Recht ausüben kann.
A. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen Kegelverein an Nichtmitglieder ist für die Ausübung des Kegelns unerlässlich und daher gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL umsatzsteuerfrei.
Steuerfreie Umsätze nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL gehören nicht zu dem Umsatz, der für Zwecke der Anwendung einer in den Mitgliedstaaten eingeführten Sonderregelung für Kleinunternehmen als Umsatz gilt.
Das FG hat Steuerbefreiungen nach Unionsrecht, auf die sich der Steuerpflichtige beruft, unabhängig davon zu beachten, ob entsprechende BFH-Urteile im BStBl II veröffentlicht oder auf andere Weise als ve...