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Umsatzsteuer; | Fremdvergleich im Umsatzsteuerrecht (§ 1 UStG)
Auch im USt-Recht gilt der zum Ertragsteuerrecht entwickelte Grundsatz, daß Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen nur dann anerkannt werden können, wenn sie auf einer klaren Vereinbarung beruhen, der Vereinbarung gemäß tatsächlich durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten (hier: Vermietung eines Pkw durch die Ehefrau an den Ehemann) (FG München, nrkr. Urt. v. - 14 K 14317/85). [Hinweis:] Dem (BStBl 1989 II 250) läßt sich entnehmen, daß der für das Ertragsteuerrecht entwickelte Grundsatz des Fremdvergleichs zumindest für die Durchführung des Vereinbarten im USt-Recht herangezogen werden soll. Das FG München geht in der vorliegenden Entscheidung noch weiter. Es unterzieht auch den Inhalt (also die Vertragsgestaltung) der Mietverträge de...