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Gesellschaftsrecht | Unwirksame Kopplungsklausel im Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers
Eine Vereinbarung in einem GmbH-Geschäftsführerdienstleistungsvertrag, durch die dessen sofortige Beendigung an den Zugang der Bekanntgabe des Gesellschafterbeschlusses über seine Abberufung als Organ verbunden werden soll, ist unwirksam, wenn sie dabei den auch für GmbH-Geschäftsführer geltenden (, BGHZ 91 S. 217) gesetzlichen Vorgaben zur (einzelvertraglichen) Mindestkündigungsfrist (§ 622 BGB) widerspricht. Eine solche vertragliche Kopplung lässt sich dann auch nicht einschränkend dahin auslegen, dass die Beendigung des Anstellungsvertrags nicht sofort nach Bekanntgabe des Widerrufs der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer, sondern erst nach Ablauf der Mindestfrist (§ 622 BGB) eintreten soll, wenn es sich – wie im Streitfall – bei der Vertragsklausel u...