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Gewerbesteuer | Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei entfallener Unternehmensidentität
Nach dem ist der Verlustabzug in Fällen des ruhenden Gewerbebetriebs nicht wegen fehlender Unternehmensidentität ausgeschlossen, solange die Möglichkeit besteht, dass das fortbestehende Unternehmen durch denjenigen Unternehmer, der den Verlust ursprünglich erlitten hat, oder durch dessen Rechtsnachfolger fortbetrieben wird.
Das Finanzgericht stellt klar, dass das für die Inanspruchnahme des Verlustabzugs entscheidende Kriterium, dass der Steuerpflichtige, der den Verlustabzug in Anspruch nimmt, den Gewerbeverlust zuvor in eigener Person erlitten haben muss, für Fälle fehlender Unternehmensidentität jedenfalls in Fällen eines ruhenden Gewerbebetriebs nicht ausgeschlossen ist, solange die Möglichkeit besteht, dass d...