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Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen: keine Berichterstattung im Lagebericht
Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellung eines Lageberichts nach §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind, müssen künftig einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen, in dem sie ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen sowie ihre Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer darstellen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen sieht im Unterschied zu dem Ende Oktober 2016 vorgelegten Referentenentwurf nicht mehr vor, dass der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit in den dem jeweiligen Berichtszeitraum folgenden, nächsten Lagebericht zu integrieren ist. Vielmehr ist der Bericht dem Lagebericht lediglich als Anlage beizufügen. W...