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Außergerichtliche Streitbeilegung: Neue Hinweispflichten für Steuerberater
Unternehmer müssen Verbraucher auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung (etwa Schlichtung oder Schiedsverfahren) hinweisen, wenn sie Kunden die Möglichkeit hierzu bieten wollen. Das Gesetz ist in weiten Teilen zwar schon seit April 2016 in Kraft, für einige Branchen gab es aber Übergangsfristen, z. B. für Steuerberater. Diese müssen den Hinweis seit Februar 2017 z. B. auf ihrer Website oder in den AGB aufnehmen. Mehr Infos unter http://go.nwb.de/mp3ij.
Vgl. hierzu Schneider/Krok, Sehen wir uns vor Gericht?, NWB-BB 12/2013 S. 363 NWB QAAAE-49269.