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Kaufkraftzuschläge: Festlegung erneuert
Für 2017 wurden vom Auswärtigen Amt für mehrere Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Mit den Zuschlägen dürfen Firmen Mitarbeitern eine steuerfreie Zahlung zukommen lassen, um höhere Lebenshaltungskosten im Ausland auszugleichen. Änderungen werden je Quartal im Bundessteuerblatt, Teil I, veröffentlicht.
Eine Gesamtübersicht mit Stand enthält das NWB XAAAG-35219.