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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 106/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Selbstständige Geistheiler sind im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII im Gesundheitswesen tätig und deshalb kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

2. Für die Klage eines Unternehmers gegen einen Bescheid, mit dem die persönliche Versicherungspflicht des Unternehmers in der gesetzlichen Versicherung festgestellt wird, sowie gegen Beitragsbescheide in der gesetzlichen Unfallversicherung, die ausschließlich Beiträge für den Unternehmer selbst und nicht für dessen Beschäftigte festsetzen, ist das Verfahren gerichtskostenfrei nach § 183 S. 1 SGG.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 15 Nr. 12
NJW 2017 S. 9 Nr. 15
IAAAG-37528

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LSG Bayern, Urteil v. 30.11.2016 - L 2 U 106/14

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