Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers
Leitsatz
1. Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes liegende Wohnung eines Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist
und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen.
2. Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche
Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung
nur noch für Besuchszwecke vorgehalten wird.
Fundstelle(n): LAAAG-37352
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 08.09.2016 - 6 K 511/13