Vortragsfähiger Gewerbeverlustes bei entfallener Unternehmensidentität, Folgefeststellung
Leitsatz
1) Der Verlustabzug ist in Fällen des ruhenden Gewerbebetriebs nicht wegen fehlender Unternehmensidentität ausgeschlossen,
solange die Möglichkeit besteht, dass das fortbestehende Unternehmen entweder durch den Rechtsnachfolger oder erneut durch
denjenigen Unternehmer fortbetrieben wird, der den Verlust ursprünglich erlitten hat.
2) Für den Fall fehlender Unternehmensidentität kann eine Folgefeststellung zu einem für das Vorjahr bereits festgestellten
Verlustabzug nicht versagt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 150 Nr. 4 DStR 2017 S. 10 Nr. 44 DStRE 2017 S. 1293 Nr. 21 EFG 2017 S. 320 Nr. 4 GmbH-StB 2017 S. 126 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2017 S. 556 Ubg 2017 S. 705 Nr. 12 SAAAG-37341
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