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Das einheitliche Vertragswerk in der Grunderwerbsteuer
Fallstricke bei der Vertragsgestaltung
[i]Übersicht „Grunderwerbsteuersätze“ NWB WAAAD-60399Beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks ist die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage die Gegenleistung, d. h. regelmäßig der vereinbarte Kaufpreis. Abweichend hiervon führt die Rechtsfigur des „einheitlichen Vertragswerks“ dazu, dass im Zeitpunkt des Verkaufs dem Käufer ein bereits „bebautes Grundstück“ zuzurechnen ist. Folge ist, dass nicht nur der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück („kleine Grunderwerbsteuer“), sondern auch die Baukosten für das noch zu errichtende Bauwerk zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer heranzuziehen sind („große Grunderwerbsteuer“). Steigende Grunderwerbsteuersätze verschärfen die hieraus resultierenden Folgen erheblich. Der nachfolgende Praxisleitfaden stellt die wesentlichen Kriterien der Rechtsfigur dar und fasst diese in einem vereinfachten Prüfungsschema zusammen, um so den Einstieg in die Fallstricke der Rechtsfigur zu erleichtern und mögliche Problemstellen einer Vertragsgestaltung erkennen zu können. Im Anschluss wird dieses Prüfschema anhand von aktuellen Gerichtsentscheidungen erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Einheitliches Vertragswerk beruht auf EinzelfallentscheidungenDie Rechtsfigur d...