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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 28/13

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 42 MarkenG, § 66 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche Post (Unionsmarke)" – zur Zulässigkeit der Beschwerde – Löschungsklage kann anstatt oder neben einem Widerspruch erhoben werden – zur Kennzeichnungskraft u. a. einer verkehrsdurchgesetzten Marke – zur Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen - keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens

Fundstelle(n):
VAAAG-37272

Preis:
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30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13

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