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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Anwendung der Steuerbefreiung für Sportlehrgänge
Mit Urteil vom - XI R 25/13 NWB PAAAE-85670 hat der BFH entschieden, dass Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind. Damit bestätigt der BFH seine vorangegangene Rechtsprechung (vgl. , BStBl 2001 II S. 691, und vom - V R 66/06, BStBl 2010 II S. 507), wonach die Anwendung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 23 UStG dann zu verneinen ist, wenn die Leistungen nicht von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts oder anderen (privaten) Einrichtungen, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt worden sind, erbracht werden. Das trägt dem mit Änderung des Abschn. 4.23.1 UStAE Rechnung. Die G...