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Umsatzsteuer | Zur Steuerfreiheit von Umsätzen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr
Nach dem führt ein Kreditinstitut, das gegen Entgelt für andere Kreditinstitute im Rahmen der Abwicklung deren „beleghaften“ Zahlungs- und Überweisungsverkehrs Schecks, Überweisungen sowie Lastschriften im Wesentlichen lediglich technisch bearbeitet, keine steuerfreien Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr aus.
Nach dem Verständnis des BFH erfordert die eng auszulegende Steuerbefreiungsvorschrift im Lichte des Unionsrechts, dass die Leistung unmittelbar zu einer „Änderung der bestehenden rechtlichen und finanziellen Situation zwischen dem Auftraggeber und dem Empfänger auf der einen Seite und zwischen diesem und ihren jeweiligen Banken auf der anderen Seite sowie gegebenenfalls zwischen den Banken führt“. Diese ...