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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 17 U 729/11

Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Ziffer 1102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV, Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen), Ziffer 1302 BKV (Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe) sowie einer Wie-BK nach § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).

Fundstelle(n):
EAAAG-36835

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.09.2016 - L 17 U 729/11

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