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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 475/14

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Lebensversicherung des Klägers als Vermögen einzusetzen war und daher der Beklagte im Zeitraum vom 01.07.2013 bis zum 31.01.2014 keine Sozialhilfeleistungen zu leisten verpflichtet war.

Fundstelle(n):
KAAAG-36833

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.03.2016 - L 9 SO 475/14

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