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LSG Bayern Urteil v. - L 2 P 19/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens muss erkennen lassen, dass sie vom Richter veranlasst wurde und es sich nicht nur um einen Entwurf handelt.

2. Ist keine Klagerücknahmefiktion gemäß § 102 Abs. 2 SGG eingetreten, entscheidet das Berufungsgericht gemäß § 159 SGG über die Zurückverweisung der Sache an das Sozialgericht.

Fundstelle(n):
FAAAG-36800

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 14.12.2016 - L 2 P 19/15

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