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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 1652/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Förder- und Betreuungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, der nach § 136 Abs. 3 SGB IX einer Werkstatt für behinderte Menschen unter ihrem sogenannten "verlängerten Dach" räumlich und/oder organisatorisch angegliedert ist, ist nicht Teil der Werkstatt für behinderte Menschen selbst.

2. Der Eintritt der Regelaltersgrenze (hier 65 Jahre) stellt keine wesentliche Änderung hinsichtlich der Leistungsbewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für den Förder- und Betreuungsbereich im Sinne von § 48 SGB X dar.

Fundstelle(n):
PAAAG-36785

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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.12.2016 - L 2 SO 1652/16

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