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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 4914/14

Leitsatz

Leitsatz:

Der Umstand, dass der Ehepartner des verstorbenen Hilfeempfängers, für den der Sozialhilfeträger Kostenersatz nach § 102 SGB XII geltend macht, die je zur Hälfte im Miteigentum der Eheleute stehende Wohnimmobilie überwiegend finanziert hat, stellt keinen Härtefall gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAG-36778

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.10.2016 - L 2 SO 4914/14

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