Prüfungstraining für Bilanzbuchhalter
20. Aufl. 2017
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D. Steuerlehre
I. Abgabenordnung
Fall 1 Fristberechnung 1 10 Punkte ** 18 Minuten
Die Abraham OHG erhielt am den am zuvor vom zuständigen Finanzamt Bonn-Außenstadt zur Post gegebenen Gewinnfeststellungsbescheid für 2014. Der Bescheid erging weder vorläufig noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Die Feststellungserklärung war nach entsprechender Fristverlängerung am eingereicht worden. Der Feststellungsbescheid entsprach im Wesentlichen der eingereichten Erklärung. Allerdings wurden bestimmte Betriebsausgaben nicht anerkannt und auch einige Abschreibungen niedriger angesetzt als beantragt.
Der steuerliche Gewinn lag 30.000 € über dem von der OHG ermittelten Gewinn.
Der mit 25 % beteiligte Gesellschafter Lange hatte seine ESt-Erklärung für 2014 erst im Januar 2016 bei dem zuständigen Finanzamt Bonn-Innenstadt abgegeben. Er erhielt am seinen ESt-Bescheid mit Poststempel vom .
Wegen des zu hohen Gewinns der OHG, der zwangsläufig seine Steuerschuld erhöhte, legte er per Fax am gegen seinen ESt-Bescheid beim zuständigen Finanzamt Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Versehentlich wurde das Fax von Lange nicht unterschrieben.
Aufgabenstellung:
Hat der Einspruch Aussicht auf Erfol...